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BS/BL AVE ist ab dem 1. August 2025
Geschätzte Mitglieder
Wir möchten Sie informieren, dass der Bundesrat am 24. Juni den Beschluss über die Allgemeinverbindlichkeit für das Gärtnergewerbe in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft gestützt auf dem Artikel 7, Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 28. September 1956 über die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen gefällt hat. Der Beschluss wurde am 7. Juli 2025 publiziert und ist somit umzusetzen.
Im Anhang überlassen wir Ihnen den Beschluss des Bundesrats zur Allgemeinverbindlichkeit des Gesamtarbeitsvertrages. Die Einzelheiten zur Allgemeinverbindlichkeit des Gesamtarbeitsvertrages, welcher am 1. Mai 2025 in Kraft gesetzt worden ist, können Sie der Homepage der Paritätischen Regionalkommission Gärtner BS/BL entnehmen.
Für die Mitglieder von Jardin Suisse beider Basel ändert aktuell nichts. Weitere Informationen werden wir oder die PRK Gärtner BS/BL Ihnen zu gegebener Zeit zukommen lassen.
Sommerliche Grüsse
René Saner
Geschäftsführer Jardin Suisse beider Basel