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Reisezeit muss gezahlt werden !
Änderung im neuen GAV durchsetzen
Reisezeit muss bezahlt werden
Seit dem 1. Januar 2025 ist der neue GAV in der Grünen Branche in Kraft.
Neu wird darin im Art. 336.die Reisezeit bei auswärtiger Arbeit als Arbeitszeit gerechnet und entschädigt.
Ihr müsst selber dafür sorgen, dass dieser Artikel auch eingehalten wird.
Was tun, wenn er nicht eingehalten wird?
Zuerst das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin suchen.
Falls dies nichts bewirkt, Meldung an die Paritätische Kommission unter https://www.pk-gruene-branche.ch/kontakt/. Ihr könnt euch aber auch bei uns melden, wir werden die Meldung weiterleiten: sekretariat@gbs-gruene-berufe.ch, +41 55 464 35 30
Denkt daran: Dies ist eine Errungenschaft, welche alle anderen auf dem Bau nicht haben. Ihr müsst aber selber dafür sorgen, dass sie auch eingehalten wird.