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19.10.2025 10:12

Stellungsnahme GBS Schweiz – Europäische Union

Weiterentwicklung ist notwendig - Stabilisierung und Absicherung Pflicht

Grüne Berufe Schweiz - GBS reicht dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) eine Stellungnahme ein zu den mit der Europäischen Union (EU) ausgehandelten Verträgen und insbesondere deren Absicherung durch die Schweizerische Gesetzgebung unter dem Titel "Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU". Diese gliedern sich in drei Hauptkapitel: Stabilisierung, Elektrizität und Lebensmittelsicherheit. Wir konzentrieren uns in unserer Stellungnahme auf einige Bereiche des Pakets "Stabilisierung". Viele der vorgeschlagenen Änderungen haben kaum Auswirkungen auf unseren Alltag, einige andere allerdings können unsere Arbeitswelt und unsere Sozialsysteme stark beeinflussen.

Generell befürworten wir die vom Bundesrat unternommenen Anstrengungen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung unserer Beziehungen zur EU. Wir erinnern aber auch daran, dass diese nur funktionieren können, wenn im Volk keine Angst vor Lohn- und Sozialdumping entsteht. In diesem Sinne ist auch das Parlament gefordert, die vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuerungen nicht abzuschwächen oder gar zu verwässern.

Ausländer- und Integrationsgesetz

Darin wird festgehalten, dass Personen aus dem EU- und EFTA-Raum sich bei den Behörden anmelden müssen, wenn sie sich in der Schweiz niederlassen und eine Arbeit aufnehmen. Es gibt dem Bundesrat die Möglichkeit gewisse Bereiche der Personenfreizügigkeit für eine beschränkte Zeit ausser Kraft zu setzen, auch gegen den Willen des EU-Schiedsgerichts.

Es schränkt den Bezug von Sozialhilfe ein und gewährt diesen nur EU-Bürger*innen, die in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung besitzen. Sollten sie allerdings unverschuldet arbeitslos werden, dann müssen sie sich beim Arbeitsamt melden. Wenn sie bei einem Arbeitsdauer von weniger als einem Jahr nach drei Monaten keine Arbeit gefunden haben, dann verlieren sie ihre Niederlassungsbewilligung. Wenn das Arbeitsverhältnis länger als ein Jahr gedauert hat, dann endet die Niederlassungsbewilligung drei Monate nach der Bezugsdauer der Arbeitslosen-Versicherung. EU- und EFTA-Bürger*innen müssen die Schweiz verlassen, wenn sie straffällig werden.

Entsendegesetz

Das Entsendegesetz regelt, welchen Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmende nachzukommen haben, wenn sie in der Schweiz Arbeiten ausführen wollen. Zwar wird der Zeitraum für Anmeldung verlängert oder ganz aufgehoben, zwar werden die Spesenansätze des Herkunftslandes als Basis genommen, gleichzeitig wird aber präzisiert, dass sie allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (AVE GAV) und ihre Bestimmungen einzuhalten haben. Arbeitgebende müssen für alle durch die Entsendung entstandenen Auslagen der Arbeitnehmenden aufkommen.

Arbeitgebende haben alle Angaben zu melden, die notwendig sind, um Kontrollen durchzuführen. Dasselbe haben auch selbständig Erwerbende zu tun. Bei Nichteinhalten drohen Sanktionen. Neu wird auch die internationale Zusammenarbeit mit ausländischen Be­hörden recht detailliert geregelt. Es werden auch klare relativ harte Sanktionen bei Nichteinhalten im Gesetz verankert. Auch eine Kautionspflicht bei bestimmten Anlässen und für bestimmte Unternehmen ist möglich. Unternehmen haften neu für ihre Subunternehmen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) übernimmt eine wichtige Informations-, Melde- und Kontrollfunktion. Er kann diese allerdings an die Kantone delegieren. Es liefert die notwendigen Informationen für die Entsendung an die Unternehmen und die Unterlagen für Kontrollen an die Kantone.

Um an Wettbewerben für die öffentliche Beschaffung teilzunehmen, braucht ein Unternehmen die Bestätigung der zuständigen Paritätischen Kommission über die Einhaltung des allgemein verbindlichen GAV.

Im Gesetz (SchKG) wird auch geregelt, wie finanzielle Entscheide wegen Verstosses gegen die Rechtsvorschriften bezüglich Entsendung von Arbeitnehmenden aus der EU zu regeln sind.

Kündigung von Arbeitnehmenden-Vertretungen

Art. 335 l - q OR regeln neu wie vorzugehen ist, wenn Arbeitgebende eine Arbeitnehmenden-Vertretung, ein für eine bestimmte Aufgabe im Unternehmen als gewählte Vertretung ad hoc, Mitglieder eines Paritätischen Organs oder Mitglieder eines Zentralvorstands einer Branchenorganisation, welche für einen allgemein verbindlichen GAV verantwortlich ist, entlassen will. Es wird nicht verunmöglicht, aber entscheidend erschwert und entspricht jetzt den ILO-Normen. (ILO ist die Internationale Arbeitsorganisation der UNO mit Sitz in Genf.)

Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen

Im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) wird neu präzisiert unter welchen Umständen eine allgemeine oder erleichterte Allgemeinverbindlichkeit (AVE) ausgesprochen werden kann. Sie erleichtert einerseits die Bedingungen, andererseits gibt sie den Arbeitgebenden und ihren Verbänden vermehrte Einspruchsmöglichkeiten. Insgesamt präzisiert es das Thema gut. Es erneuert das Gesetz (AVEG) aus den 1950er Jahren auch unter dem Aspekt der Personenfreizügigkeit mit der EU.

Fazit

Wir erlauben uns keine insgesamte Beurteilung des Gesetzespaketes, weil wir uns einzig um die Interessen der Arbeitnehmenden in der Grünen Branche kümmern wollen.

Dieser Entwurf bringt gute Absicherungen für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Auch wenn dabei auch ein paar weniger gute Veränderungen des jetzigen Gesetzestextes vorhanden sind (Entsendegesetz). Gleichzeitig wurden längst fällige Absicherungen nach der von der Schweiz längst unterzeichneten ILO-Übereinkommen gemacht (Schutz der Arbeitnehmendenvertretung).

Wir hoffen, dass diese insgesamt guten Entwürfe im Parlament nicht entscheidend negativ verändert werden. Wir hoffen, das Parlament ist sich seiner Verantwortung bewusst und nimmt die Ängste der Bevölkerung wahr.

 

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